Revista da EMERJ - V. 21 - N. 3 - Setembro/Dezembro - 2019 - Tomo 1

 R. EMERJ, Rio de Janeiro, v. 21, n. 3, t. 1, p. 72-86, set.-dez., 2019  86 TOMO 1 Nach dem EU-Justizbarometer „soll die Leistungsfähigkeit eines Justizsystems schon in der ersten Instanz reflektiert werden, da die erste Instanz für jeden, der vor Gericht geht, ein notwendiger Schritt ist“. Hinsichtlich des italienischen Zivilprozesses trifft diese Aussage nicht zu. Ordentliche Erkenntnisverfahren sind in Italien nicht mehr das Schlüsselinstrument des gerichtlichen Rechtsschutzes. Tatsächlich sind sie in den vergangenen Jahrzehnten immer unwichtiger, ja sogar residual geworden. Um ein korrektes Bild der Lage in Italien zu erhalten, ist die große Zahl an Spezialverfahren zu berücksichtigen, die es dem Kläger normalerweise ermöglichen, in einer Fülle von Situationen effektiven Rechtsschutz zu erhalten. So war im Jahr 2013 die Zahl der beantragten Spezialverfahren (insbesondere Zahlungsbefehle und einstweilige Maßnahmen) wesentlich höher als die Zahl der ordentlichen Erkenntnisverfahren. Auch der Abschnitt des EU-Justizbarometers zur richterlichen Unabhängigkeit ist insofern verbesserungsfähig, als er auf heterogenen Quellen basiert (Weltwirtschaftsforum zur „wahrgenommenen Unabhän- gigkeit“, European Network of Councils for the Judiciary und EU-Kom- mission zur „strukturellen Unabhängigkeit“), was zum Teil zu widers- prüchlichen Ergebnissen führt. Das EU-Justizbarometer hat noch einen langen Weg vor sich, um seine Ziele zu erreichen. Es ist zu empfehlen, dass die Kommission ihre Kompetenz in der Auswahl und Auswertung von Daten verbessert. Die Komplexität und die charakteristischen Besonderheiten eines jeden Justizsystems können durch die Fragebögen, die die Kommission in Zukunft in Europa versenden mag, nicht vollständig erfasst werden. Dennoch können Indikatoren nützlich sein, um vergleichende Kenntnisse über Justizsysteme zu fördern und Reformen zu begünstigen. Die Informationen, die durch die Schaffung und den Gebrauch von Indikatoren gesammelt werden, müssen viel stärker, als dies momentan geschieht, durch Juristen und Sozialwissenschaftler der betroffenen Länder einbezogen und gegebenenfalls korrigiert werden.

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