Revista da EMERJ - V. 21 - N. 3 - Setembro/Dezembro - 2019 - Tomo 1

85  R. EMERJ, Rio de Janeiro, v. 21, n. 3, t. 1, p. 72-86, set.-dez., 2019  TOMO 1 Unterfangen, weil er oft keine Kontrolle über die Kriterien der Datengewinnung, -auswahl und -präsentation hat. 42 Trotzdemmuss er sich irgendwie daran beteiligen, weil sich der Gebrauch dieser Indikatoren zur Bewertung und zum Vergleich der Leistungsfähigkeit von Rechtssystemen seit Beginn des 21. Jahrhunderts in bemerkenswerter Geschwindigkeit ausgebreitet hat. Indikatoren haben die Aufmerksamkeit von Politikern und Regierungsvertretern erregt; sie haben daher als Werkzeug europäischen und globalen Regierens einen starken Einfluss erlangt. Wenn man sich nur auf den Gebrauch von Indikatoren in länderübergreifenden Vergleichsstudien der Justizsysteme fokussiert, kann man eine Reihe von Institutionen aufzählen, die Indikatoren schaffen oder propagieren. Am einflussreichsten sind die Daten über die Leistungsfähigkeit von Justizsystemen die – innerhalb eines breiteren Vergleichs einschließlich des Rankings der Attraktivität verschiedener Rechtssysteme für Geschäfte – im Rahmen des Doing Business Projekts der Weltbank-Gruppe geschaffen werden. Dieses Projekt hat nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in Europa einen Nährboden gefunden. Im Lichte des anhaltenden Erfolgs der jährlichen Doing Business Reports erklärt sich, warum der sehr detaillierte Evaluationsbericht über die europäischen Justizsysteme, der seit 2006 alle zwei Jahre durch dieEuropean Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) herausgegeben wird und darauf zielt, die Effektivität und Leistungsfähigkeit der Rechtssysteme der europäischen Länder zu messen und zu vergleichen, seit 2013 als Datenbank genutzt wird, um ein vereinfachtes und ansprechenderes Informationsinstrument zu schaffen: Das EU-Justizbarometer (EU Justice Scoreboard), das durch die Europäische Kommission herausgegeben wird und die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justizsysteme als mitbestimmende Faktoren für wirtschaftliches Wachstum in den EU-Mitgliedsstaaten beleuchten soll. Das EU-Justizbarometer kann auf seine Weise die Zersplitterung der Rechtsgrundlagen zur Harmonisierung des Zivilprozessrechts in Europa (insbesondere Art. 81 und 114 AEUV, aber auch Art. 102 und 118 AEUV) überwinden, indem es die nationalen Justizsysteme überwacht und ihre Leistungsfähigkeit vergleicht, mit dem Ziel, sie in funktionaler Hinsicht de facto zu harmonisieren. 42 This summary in German draws on Caponi, Das “EU Justice Scoreboard” der Europäischen Kommission, Italien, in: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union, GPR, 2016, 113–114.

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